
1. Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, selbstständig
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen zu erbringen.
Mit bestehen der Abschlussprüfung haben sie Kompetenzen des Niveaus 4 des DQR nachgewiesen.
Einsatzgebiete/Arbeitsplätze für alle drei Berufe können sein:
- soziale Einrichtungen (z.B. der Altenhilfe, Jugendbildungsstätten, Krankenhäuser, Gästehäuser)
- Tagungshäuser
- Privathaushalte
- Haushalte landwirtschaftlicher Unternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
- Betriebe der Gastronomie
Dabei wählen die Auszubildenden, die nach dem 01.08.2020 ihren Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, einen Schwerpunkt, in dem sie 16 Wochen speziell ausgebildet werden und in dem sie als einen Prüfungsteil einen "Betrieblichen Auftrag" erfüllen müssen:
- Personenbetreuende Dienstleistungen
oder
- serviceorientierte Dienstleistugen
oder
- ländlich-agrarische Dienstleistungen
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2. Fachpraktiker Hauswirtschaft/Fachpraktikerin Hauswirtschaft
Sie wählen für die praktische Abschlussprüfung einen Schwerpunt aus
Verpflegung und Service
Textilpflege und Service
Hausreinigung.und Service.
Mit bestandener Prüfung haben sie die Kompetenzstufe 3 des EQR nachgewiesen.
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3. Fachpraktiker Küche/Fachpraktikerin Küche (Beiköche)
In der praktischen Abschlussprüfung sind verschiedene Aufgaben aus dem Bereich
Verpflegung und Service
zu erfüllen.
Mit bestandener Prüfung haben sie die Kompetenzstufe 3 des EQR nachgewiesen.